Pädagogische Fachberatung lt. KiTaG SH § 20
Seit 2022 ist die kontinuierliche Inanspruchnahme einer pädagogischen Fachberatung eine der Fördervoraussetzungen für die Kitas in Schleswig-Holstein.
Im Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
(Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 2019* steht dazu geschrieben: § 20 (2) Die Kindertageseinrichtung nimmt kontinuierlich eine pädagogische Fachberatung in Anspruch. Die pädagogische Fachberatung übt keine Dienst- oder Fachaufsicht aus. (…)
Die im KiTa Gesetz SH unter § 28 geforderten Standards an eine pädagogische Fachberatung:
den pädagogischen Hochschulabschluss, sowie mind. fünfjährige eigene Berufserfahrung im Kitabereich bringe ich mit. Zusätzlich verfüge ich bereits über eine fünfundzwanzigjährige, freiberufliche Fachberaterinnentätigkeit im Kitabereich in SH und in anderen Bundesländern. So kann ich auf vielfältige, trägerunabhängige Praxiserfahrungen zurückgreifen.
Eine kontinuierliche Fachberatung dient der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung einer Kita. Fachberatung richtet sich vorrangig an die Kitaleitung und die Kitamitarbeitenden und kann Trägervertretende einbeziehen.
Fachberatung vor Ort in Ihrer Kita?
Sie sind interessiert, mich als pädagogischen Fachberatung zu engagieren?
Dann bitte ich Sie um eine Kontaktaufnahme.